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AGB

  1. Beim DOGWALKING wird das Tier grundsätzlich von den Räumlichkeiten des Auftraggebers abgeholt und wieder nach der Buchung dorthin zurückgebracht, bzw. eben auch dort betreut (SITTING). Der Auftraggeber sichert den fluchtsicheren Zustand der Räumlichkeiten zu. Beim DOGSITTING wird das Tier vom Besitzer zum DOGSITTER hingebracht und vom Betreuungsort wieder nach Buchungsende abgeholt. Bei Transport bzw. Abholungen oder Rückbringungen verrechnen wir nach Absprache pro Stunde € 13,- exkl. Kilometergeld.

  2. Der Auftragnehmer haftet nicht für Beschädigungen, die das Tier (egal welcher Art) - bei der Einrichtung in den Räumlichkeiten des Auftraggebers anrichtet. Insbesondere auch nicht für Verschmutzungen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet Verschmutzungen, welches das Haustier anrichtet zu beseitigen, muss/kann aber für den entsprechenden Zeitaufwand Rechnung legen (€ 13,00/Std.). Die Ausnahmen sind das Katzenklo im Zuge des CATSITTING. Der Auftragnehmer haftet nicht für Hunde außerhalb von Hundezonen.

  3. Soweit es der Auftragnehmer für erforderlich erachtet, ist er berechtigt bei Notfällen einen Tierarzt bzw. den Vertrauenstierarzt des Kunden zuzuziehen und im Vollmachtsnamen des Auftraggebers zu beauftragen, nötigenfalls auch das Tierarzthonorar und Behandlungskosten vom Auftraggeber vorschießen zu lassen. Sollte es dennoch zu einer Erkrankung, Verletzung oder Tod des Tieres kommen, trifft dem Auftragnehmer diesbezüglich keinerlei Haftung.
    Ebenfalls ist der Kostenersatz im Ermessen des DOGWALKER's bei zusätzlichen Aufwendungen (wie Tierarztfahren, Hundestudiobesuch, Reinigungskosten, etc.). Gleiches gilt, wenn das Tier bei notwendigen Fahrten das Fahrzeug verunreinigt (Erbrechen, etc.), wobei tierbedingtes Haaren, Straßenstaub, Schmutz, Nässe, etc. nicht als Verunreinigung gilt.

  4. Der Hund muss gechippt, geimpft und mit einem Halsband mit einer Hundemarke versehen dem Dogsitter übergeben werden.
    Der Hund werden prinzipiell den geltenden Gesetzen entsprechend an der Leine geführt. Sollte der Kunde jedoch sein Einverständnis für ein Führen ohne Leine an den dafür geeigneten Plätzen gestatten, so hat dies schriftlich mit Unterschrift des Tierbesitzers zu erfolgen. Diese freie Führung des Tieres wird vom Tierbesitzer somit ausdrücklich gewünscht. Der Tierbesitzer wird über diese Regelung seitens der Geschäftsführung und der Aufsichtsperson des Tieres informiert.
    Keine Haftung kann seitens des Dogwalkers/Dogsitters in jenen Fällen übernommen werden, indem sich das Tier - der Aufsicht des Dogwalkers/Dogsitters entzieht; insbesondere dann - wenn dies durch das Verhalten, dass von dem Tier bei dem Dogwalkers/Dogsitters gezeigt wird, nicht vorhersehbar war. Der Dogwalker/Dogsitter haftet in keinem Fall für eventuelle Verletzungen des Tieres während des Auslaufes oder Schaden an dritter oder Sachschäden irgendeiner Art, wenn das Freilaufen in entsprechenden Grünflächen gewünscht wurde.

  5. Der Auftraggeber hat entsprechende Ausführmittel - wie: reißfeste Leine, Erkennungsmarke am Halsband oder am Brustgeschirr des Hundes - sicher zu befestigen. Die Hundemarke sollte, entweder die Steuermarke sein, oder mit der Telefonnummer des Besitzers und Namen des Hundes ausgestattet sein, damit eine Zugehörigkeit sofort beim Auffinden festgestellt werden kann.
    Ebenfalls ist dem „dogwalker“ ein - für den Hund entsprechend sicherer Beißkorb (nach Absprache, auch Verträglichkeitsbedingt) und adäquate Leine zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer haftet nicht bei Abriss der Leine, der Halterungen und/oder Auskommen des Hundes während des „dogwalking“, auch dann nicht, wenn der Beißkorb verrutscht. Der Auftragnehmer haftet für keinerlei Schäden, in welcher Art diese auch entstehen könnten.

  6. Soweit ein Auslauf mit dem DOGWALKER frei von Beißkorb/Halteleine gewünscht wird, erfolgt dies ausschließlich auf Gefahr und Risiko des Eigentümers, es besteht keine Haftung für Verletzung der Pfoten, Verletzung aus Anlass von Raufereien mit anderen Tieren und Ähnlichem.

  7. DOGWALKING & CATSITTING: Das Honorar wird jeweils bei Auftragsbeginn fällig (siehe Auftragsbestätigung) und wird immer am Ende des Monats oder der einzelnen erfolgten Buchung gegenverrechnet. Sollten sich Differenzen ergeben, sind diese nachzufordern bzw. werden diese vom Auftragnehmer retourniert. Urlaube bzw. Ausfälle sind rechtzeitig bekanntzugeben. Außertourliche Anfahrtskosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

  8. DOGSITTING: Da wir nur wenige DOGSITTER-Plätze anbieten, darf ich auch die Stornobedingungen anmerken: Die Buchung gilt als verbindlich nach Absprache und Zusage nach dem Beschnupperungsprobegalopp vor Ort beim DOGSITTER. Wenn nicht anders vereinbart verrechnen wir 6 – 2 Wochen vor Beginn 50% des Gesamtpreises und 2 Wochen bis zum Beginn vor Anreise 75% des Gesamtpreises. Gerne schreiben wir Ihnen jedoch diesen Betrag bei nachweisbarer Erkrankung für eine weitere Buchung innerhalb der nächsten 4 Monate gut.

  9. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Checkliste (inkl. ev.
    Freilaufbestätigung, Mitteilung des Vertrauenstierarztes, Haftpflichtversicherung des Tieres) ausgefüllt via Mail/Post oder Fax nach Erhalt sofort zur Komplettierung des Kundenaktes unterschrieben zu retournieren Ohne Gewähr.
Ich bin immer für Sie da! Informieren Sie sich unverbindlich!

0699 / 110 300 97


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